Bei Corona-Regelungen auch an die denken, die digitale Technik nicht nutzen können
Vielfach wird in diesen Zeiten sichtbar und erfahrbar, dass der Fachjargon der Wissenschaft und Politik von vielen Menschen nicht umfassend verstanden wird. Hinzu kommt, dass in Zeiten rasanter Digitalisierung die Nutzung der technischen Instrumente viele Bürgerinnen und Bürger vor große Schwierigkeiten stellt. Von diesen aktuellen Herausforderungen sind auch die Seniorinnen und Senioren in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den drei Ländern und ihren unterschiedlichen Gesetzesvorgaben und ihrem differenzierten Handling betroffen.
Immer wieder wird erfahrbar, dass fachlich gut begründete, generelle Verordnungen nicht alle Gesellschaftsschichten gleichermaßen im Auge haben. Beispielhaft steht die jüngste Verordnung des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 24.11.2021. Allein diese Verordnung mit ihren 25 §§ (30 Din A 4 – Seiten) zeigt, dass es immer schwierig ist, bei den Erklärungen alle gesellschaftlichen Gruppen im Blick zu haben. Der darin in § 6 a angesprochene verpflichtende Impfnachweis kann nur über einen QR-Code geführt werden. Dies führt insbesondere die ältere Generation in nicht zu vertretender Weise ins Abseits und sollte unbedingt korrigiert bzw. künftig beachtet werden.
Doch was tun, wenn man kein Handy besitzt, oder damit nur so weit vertraut ist, dass gerade einmal das Telefonieren im Notfall klappt?
Der Hinweis, sich den QR Code in der Arztpraxis oder Apotheke ausdrucken zu lassen, ist da auf die Schnelle nicht sehr hilfreich. Denn, dazu muss man ja erst mal in die Apotheke oder zum Arzt kommen. Und so stand so mancher am vergangenen Montag vor Hindernissen, die er nicht überwinden konnte. Die Geschäfte und Organi-sationen, die genau den Corona-Schutzstatus zu kontrollieren haben, versagten verständlicher Weise Kunden / Besuchern ohne den QR Code den Ein- oder Zutritt.
Und so kam es immer wieder zu unschönen Situationen. Lautschimpfende Kunden und Beschäftigte, die den ganzen Frust zur Corona-Pandemie, der ja auch für sie nicht gering ist, abbekommen haben.
Uns, den Seniorenorganisationen im Rhein-Neckar-Raum es geht dabei nicht nur um die Generation, die ohne Handy aufgewachsen ist. Man schließt mit solchen unvollendeten Maßnahmenvorgaben auch Sehbehinderte aus oder Menschen, die sich mit der Technik / Digitalisierung sehr schwertun. Und das sind aus Sicht der Seniorenräte nicht so wenige.
Bei allem Verständnis, das wir gemeinsam für die Bewältigung der Corona-Pandemie haben, überfordern Ad hoc – Verordnungen einfach viele, insbesondere ältere Menschen. Mit ein paar Tagen Vorlauf, sind solche Hürden besser zu meistern.
So bleibt wieder einmal als Fazit die bittere Erkenntnis, dass das Gegenteil von Gut, nämlich Unverständnis im Alltagsleben erreicht wird.
Dies ist eine gemeinsame Erklärung folgender Institutionen: Mannheimer Seniorenrat e.V., Seniorenrat der Stadt Ludwigshafen e.V., Kreisseniorenbeirat Bergstraße und der Seniorenvertretung der Metropolregion Rhein-Neckar.
Namentlich: Marianne Bade + Konrad Schlichter (Mannheimer Seniorenrat e.V.), Birgitta Scheib (Seniorenrat der Stadt Ludwigshafen e.V.), Nikolaus Teves (Kreisseniorenbeirat Bergstraße), Randoald Reinhardt (Seniorenvertretung der Metropolregion Rhein-Neckar)