Heimbeiratsschulungen

Eine Aufgabe des Mannheimer Seniorenrats besteht darin, Heimbeiratsschulungen durchzuführen, Zusammenkünfte für Heimbeiratsgespräche zu fördern und Hilfestellung bei der Durchführung einer Heimbeiratswahl zu leisten. Bei der Heimbeiratsschulung erfahren die Zuhörer (gewählte, interessierte oder zukünftige Heimbeiräte) wie eine Wahl durchgeführt wird und was dabei alles zu beachten ist. So richtet sich, um ein Beispiel zu nennen, die Anzahl der zu wählenden Heimbeiräte nach der Zahl der Bewohner eines Pflegeheims. In einem Heim mit mehr als 100 Bewohnern können beispielsweise 5 bis 7 Heimbeiräte gewählt werden. Nicht nur Bewohner, auch Angehörige, von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen, gesetzliche Betreuer und Vertrauenspersonen der Bewohner können gewählt werden. Der Heimbeirat hält regelmäßige Sitzungen ab. Die hier erfolgten Beschlüsse teilt der Vorsitzende des Beirats der Heimleitung mit. Einmal im Jahr sollte eine Bewohnerversammlung stattfinden, in der eine Zusammenstellung der wichtigsten Themen, die in den Heimbeiratssitzungen bearbeitet worden sind, vorgetragen wird. Die Aufgaben des Heimbeirats bestehen darin, die Interessen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Bewohner der Heimleitung zu übermitteln. Die Heimbeiräte sollen Kontakt zu den Heimbewohnern aufnehmen, indem sie diese bei Problemen in ihren Wohnbereichen aufsuchen. Sie können neue Bewohner willkommen heißen. Sinnvoll könnte auch sein, eine regelmäßige Sprechstunde einzurichten. Ferner interessieren sich die Heimbeiräte auch für die Finanzierbarkeit eines Heimaufenthalts. Bevor ein Mensch sein Zuhause aufgibt, sollte er versuchen, sich ambulant versorgen zu lassen mittels Seniorentreffs, Pflegediensten, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Pflegestützpunkten etc. Sollte es doch zu einem Heimaufenthalt kommen und Rente und Vermögen reichen nicht aus, die Kosten zu decken, kann ein Antrag auf Kostenübernahme 4-5 Monate vor Heimaufnahme gestellt werden. Der Antragsteller behält einen bestimmten Freibetrag seines Vermögens, der vom Sozialamt nicht angerührt werden darf. Hausgrundstücke werden bei Alleinstehenden verkauft und das Geld vorrangig vor Sozialhilfe eingesetzt. Besteht Nießbrauch oder Wohnrecht muss eine Geldersatzleistung an das Sozialamt bezahlt werden. Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor Antrag auf Sozialhilfe veranlasst wurden, werden rückgängig gemacht. Geschützt (nicht zum Freibetrag zählend) sind Bestattungsvorsorge und Grabpflegeverträge, die längere Zeit zuvor getätigt worden sind. Ansonsten zählen zu dem oben genannten Freibetrag Kontostände, das Bargeld bei der Heimverwaltung und das Taschengeld vom Sozialamt. In den Heimbeiratsgesprächen tauschen sich die einzelnen Beiräte über ihre Erfahrungen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes gemacht haben, aus. Sie geben sich gegenseitig Tipps, was anders und besser gemacht werden kann, und sie besprechen Strategien zur Optimierung ihres Amtes.