Patientenverfügung

Beim Mannheimer Seniorenrat können wir Sie über eine Patientenverfügung beraten oder eine solche mit Ihnen gemeinsam erstellen. Aber was genau ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung gibt eine natürliche Person eine Willenserklärung für den Fall ab, in dem sie ihren Willen nicht mehr wirksam äußern kann. Sie bezieht sich also in der Regel auf einen Notfall, bei dem die Person so schwer erkrankt ist, dass lebenserhaltende Maßnahmen ihr Leiden ohne Aussicht auf Heilung nur verlängern würden. Sie ist darauf ausgerichtet, lebensverlängernde medizinische Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Beatmung, das Legen eines künstlichen Magenzugangs etc. zu verhindern.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden und handschriftlich unterschrieben werden. Um eine Patientenverfügung rechtsgültig ausstellen zu können, muss man volljährig und einwilligungsfähig sein. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, auch ohne Schriftform.

Patientenverfügungen müssen die noch nicht eingetretenen medizinischen Situationen und ihre gewünschten Konsequenzen hinreichend konkret bezeichnen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass aufgrund einer missverständlichen Ausführung doch unerwünschte Maßnahmen durch den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin ergriffen werden müssen.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir klären Ihre offenen Fragen und helfen Ihnen bei der Ausstellung der Verfügung.

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